Zeljko Lukacin

Fragen? Rufen Sie uns an.

07246.94 46 64

Zeljko Lukacin

Partner der Securess Ver­sicherungs­makler GmbH

 

Ihr Experte in allen Versicherungsfragen

News

News-Archiv | Artikel vom 20.09.2023

Richtig geschützt im Ehrenamt

Knapp 16 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Sie unterstützen den lokalen Sportverein, betreuen Senioren, helfen Menschen bei der Integration oder sind bei der Nachbarschaftshilfe mit dabei. Die Bandbreite für ein Ehrenamt ist groß und allen Helfern gebührt Anerkennung und Respekt für ihr Tun. Gerade deshalb sollten sie bei einer Unachtsamkeit oder einem Unfall nicht auf den finanziellen Folgen sitzen bleiben. Denn der gesetzliche Versicherungsschutz fällt gering aus und ist an Voraussetzungen geknüpft.

Wann ist ein Ehrenamt ein Ehrenamt?
Zunächst sollte sichergestellt sein, dass alle Merkmale für ein Ehrenamt per Definition erfüllt sind, damit der oder die Ausführende auch gesetzlichen Versicherungsschutz genießt:

  • Es wird freiwillig ausgeführt
  • Es wird unentgeltlich ausgeübt
  • Es kommt anderen zu Gute
  • Es ist öffentlich
  • Es wird kontinuierlich betrieben

Unfallschutz
Sind diese Punkte erfüllt, besteht in der Regel gesetzlicher Versicherungsschutz, zum Beispiel wenn sich der Helfer schwer verletzt oder verunfallt. Allerdings nur dann, wenn der Unfall im direkten Zusammenhang mit dem Ehrenamt oder auf dem Hin- bzw. Rückweg erfolgte. Beispiel: der ehrenamtliche Fußballtrainer bricht sich beim Vorzeigen einer Trainingsübung den Knöchel. Dann wäre er über die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung geschützt. Für eine höhere Absicherung, die auch in allen anderen Bereichen leistet, empfiehlt sich eine private Unfall­ver­si­che­rung. Hier können Versicherungssummen selbst festgelegt werden und sie leistet auch außerhalb des Ehrenamtes.


Für bürgerschaftlich Engagierte, die nicht bereits zu den gesetzlich versicherten Ehrenamtlichen gehören, bietet die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) unter bestimmten Voraussetzungen eine freiwillige Versicherung an.

Haft­pflichtschutz
Ähnlich verhält es sich bei Schäden, die der Ehrenamtler dritten Per­sonen zufügt. Das kann schnell passieren, gerade im Umgang mit Menschen und deren Eigentum. Besteht über die Träger-Organisation eine Haft­pflichtversicherung, sind Schäden darüber abgedeckt. Ehrenamtler sollten sich daher unbedingt vor Ausübung ihrer Tätigkeit bei der Organisation erkundigen, ob ein Haft­pflichtschutz besteht. Falls nicht, ist eine private Haft­pflichtversicherung nötig, da für Schäden in vollem Umfang persönlich gehaftet werden muss. Ganz unabhängig vom Ehrenamt gehört die private Haft­pflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen.

Einkommensschutz
Ist durch einen Unfall im Ehrenamt die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent gemindert, zahlt die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung eine monatliche Rente. Die Rentenzahlung ist jedoch gering und wird die Einkommenslücke kaum schließen können. Zudem muss als Auslöser ein Unfall vorliegen und es ist immer nachzuweisen, dass alle beschriebenen Kriterien und Umstände erfüllt sind. Sinnvoller ist daher die private Absicherung. Beispielsweise über eine Berufs­unfähig­keitsversicherung. Sie ermöglicht höhere Rentenzahlungen und leistet auch dann, wenn eine Krankheit der Auslöser der Erwerbsminderung bzw. Berufs­unfähig­keit ist. 




[ zurück ]